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Autoführerschein

Klasse B

Der Führerschein der Klasse B erlaubt Dir das Fahren von Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,500 Kg, die zur Beförderung von maximal 8 Personen außer dem Fahrer ausgelegt sind.

Klasse BF17

Das begleitete Fahren bietet eine hervorragende Gelegenheit bereits mit 17 den Führerschein zu machen. Mehr dazu? Sehen Sie hier!

Klasse BE

Wenn Sie einen Führerschein der Klasse BE machen, ist Ihnen gestattet eine Kombination aus Kraftfahrzeugen der Klasse B, sowie einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von 750 kg zu fahren.

Klasse B96

Bei der Führerscheinklasse B96 spricht man von einer Kombination aus Kraftfahrzeugen der Klasse B und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750Kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von mehr als 3.500 Kg, aber nicht mehr als 4.250 Kg. Diese Klasse ist prüfungsfrei.

Klasse B196

Wer 25 Jahre alt ist und den Führerschein Klasse B mindestens 5 Jahre lang besitzt, bekommt nach Antragstellung beim zuständigen Verkehrsamt und nach Absolvierung der vorgeschriebenen Fahrerschule die Klasse B mit der Schlüsselzahl 196 erteilt. Hierfür ist keine theoretische und keine praktische Prüfung erforderlich. Die Klasse B196 berechtigt zum Führen von Motorrädern der Klasse A1.

Motorradführerschein & Ähnliches

Klasse A

Krafträder mit einem Hubraum über 50ccm oder bbH über 45 km/h, Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung über 15 kW, Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit einem Hubraum über 50ccm (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h und einer Leistung von über 15 kW

Klasse A1

Krafträder mit einem Hubraum von max 125 ccm und einer Leistung von max. 11 kW, Verhältnis von Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg, Dreirädrige KFZ mit symmetrisch angeordneten Rädern mit einem Hubraum von über 50ccm (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45km/h und einer Leistung von max. 15kW.

Klasse A2

Krafträder mit einer Leistung von max. 35kW und einem Verhältnis Leistung/Gewicht von 0,2 kW/kg

Klasse AM

Zweirädrige Kleinkrafträder mit einer bbH von max. 45km/h und einem Hubraum von max. 50ccm bei einem Verbrennungsmotor und einer Leistung von max. 4 kW bei einem Elektromotor, Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer bbH von max. 45 km/h und einem Hubraum von max. 40ccm bei Fremdzündungsmotoren und einer Leistung von max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor, Vierrädrige Leicht-KFZ mit einer bbH von max. 45 km/h und einem Hubraum von max. 50ccm bei Fremdzündungsmotoren sowie einer Leistung von max. 4 kW bei einem Diesel-/Elektromotor und einer Leermasse von max. 350kg

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